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Wird die Riesterrente bei der Grundsicherung angerechnet?

Ja! In der Ansparphase gehört die Riesterrente zum Schonvermögen. Kommt es zum Rentenbezug gehört sie zum Einkommen. Da bei der Ermittlung der Grundsicherung das Einkommen berücksichtigt wird, wird auch der Betrag der Riesterrente von der Grundsicherung abgezogen. Man bekommt dementsprechend weniger Grundsicherung.
 
Für Menschen, die wissen, dass sie im Alter von der Grundsicherung leben müssen, lohnt sich der Abschluss einer Riesterrente also nicht.