Welche Vorgaben gelten für eine Rollstuhlrampe?
Die Vorgaben sind in jedem Bundesland unterschiedlich, siehe: http://nullbarriere.de/din18025-rampen.htm
Viele Städte haben Beratungsstellen für Wohnraumanpassung und barrierefreies Wohnen. Meistens sind diese Stellen der Behinderten- oder Seniorenberatung angeschlossen oder laufen unter dem Begriff Wohnberatungsstellen.
In manchen Fällen kommen die Berater auch in die Wohnung des Pflegebedürftigen, um gemeinsam zu sehen, welche Veränderung sinnvoll und durchführbar ist.
Vielleicht können auch die Pflegestützpunkte weiterhelfen, denn für die Bauvorgaben ist die Pflegekasse nicht der richtige Ansprechpartner: http://www.pflegeverantwortung.de/pflegeversicherung-umbauten-wohnraumanpassungen/6-umbau-wohnumfeldverbessernde-massnahmen.html
Weitere Informationen gibt es hier https://barrierefrei.de/ oder hier http://www.barrierefreiheit.de/
Bevor Sie mit der Baumaßnahme beginnen, lassen Sie die von der Pflegekasse genehmigen. Es kann sein, dass die Pflegekasse mehrere Kostenvoranschläge haben will.
Der BSK (Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V.) bietet in seinem Shop kostenlose Broschüren, u.a. zum Barrierefreien Bauen, siehehttps://www.bsk-ev.org/publikationen/abc-broschueren/
Bei weiteren Fragen gerne nochmal melden.