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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Toilettenstuhl?

Die Kosten für den Toilettenrollstuhl übernimmt in der Regel die Krankenkasse.

Sprechen Sie vorher unbedingt mit Ihrer Krankenkasse, denn diese übernehmen die Kosten nur für genehmigte Hilfsmittel. Bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine Liste der Lieferanten, mit denen Ihre Kasse Verträge für Hilfsmittel abgeschlossen hat. Voraussetzung ist, dass Ihr behandelnder Arzt Ihnen ein Rezept für einen solchen Stuhl ausstellt. Mit dem Rezept gehen Sie in das Sanitätshaus Ihrer Wahl und bestellen den Stuhl. Das Sanitätshaus rechnet die Kosten für den Stuhl mit Ihrer Krankenkasse ab. 


Hier finden Sie Informationen zum Thema Toilettenstuhl.


Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich in der Geschäftsstelle, die Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0203 22915 oder per eMail dhh@dhh-ev.de erreichen können.