Können nicht verbrauchte Mittel der Verhinderungspflege ins neue Jahr übertragen werden?
Nein! Ein Übertrag der Ansprüche aus der Verhinderungspflege ins nächste Kalenderjahr ist nicht möglich.
Aber: Nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege können komplett für die Kurzzeitpflege genutzt werden.