Hat man mit der Huntington-Krankheit Anspruch auf eine Reha?
Ja! Nach § 4 Sozialgesetzbuch I hat jeder Mensch, für den das deutsche das Recht gilt, Anspruch darauf, alle notwendigen Maßnahmen zu bekommen, mit denen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit geschützt, erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden können. Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat einen Anspruch auf eine Reha. Also auch Menschen mit der Huntington-Krankheit. Die Reha ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Die gesetzliche Krankenversicherung, die Gesetzliche Rentenversicherung oder die Private Krankenversicherung sind die zuständige Kostenträger für eine Reha.
Besprechen sie die Ziele einer Reha mit ihrem behandelnden Arzt oder einem Huntington-Zentrum und beantragen dann ihre Reha bei der Krankenkasse.
Eine besondere Regelung für die Reha bei Huntington-Patienten gibt es nicht. Seit 2018 stehen jedem Versicherten alle 4 Jahre eine Rehabilitation/Kur zu. Ist aus zwingenden medizinischen Gründen vor Ablauf der 4 Jahresfrist eine erneute Reha notwendig, können Sie auch früher einen Antrag auf Rehabilitation stellen. Sprechen Sie hierüber mit Ihrem Arzt.
In der Regel werden sie aufgefordert eine Rehaklinik zu nennen und Sie können sich ihre Wunschklinik aussuchen. Eine solche wird dann von der Krankenkasse genehmigt, wenn diese einen Versorgungsvertrag mit dieser Klinik hat. Rehakliniken mit Erfahrung bei der Huntington-Krankheit finden Sie auf unserer Webseite in der Rubrik Reha.
Bei Fragen melden Sie sich bitte in unsere Duisburger Geschäfts- und Beratungsstelle.
Wir sind für sie da. Sprechen sie uns an.