Selbstbestimmungsrecht
Jeder Mensch hat das Recht dazu, sein Leben selbstbestimmt, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung anderer Menschen oder des Staates zu gestalten (vgl. Artikel 2 Grundgesetz)
Jeder Mensch hat das Recht dazu, sein Leben selbstbestimmt, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung anderer Menschen oder des Staates zu gestalten (vgl. Artikel 2 Grundgesetz)