Rehabedürftigkeit
Rehabilitationsbedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuch (SGB) IX besteht, wenn die Teilhabe an der Gesellschaft, also zum Beispiel auch am Erwerbsleben, durch gesundheitlich bedingte Einschränkungen gefährdet oder bereits eingeschränkt ist und zudem eine ambulante oder stationäre Akutversorgung nicht ausreicht, um diese Einschränkungen zu beseitigen, auszugleichen oder zu vermindern.