Klage beim Sozialgericht
Gibt es Probleme mit den Sozialversicherungsträgern (Krankenkassen, Pflegeversicherung …) z.B. bei abgelehnten Leistungsanträgen, kann man, nacherfolglosem Widerspruch das zuständige Sozialgericht einschalten, das dann über den Bescheid des Sozialhilfeträgers entscheidet.