Kinderbetreuungskosten
können bis zum Alter von 14 Jahren steuerlich angesetzt werden, z. B. Kita-Gebühr, Kindergarten, Tagesmutter, Sportverein
können bis zum Alter von 14 Jahren steuerlich angesetzt werden, z. B. Kita-Gebühr, Kindergarten, Tagesmutter, Sportverein