Gleichstellung
Mit der Gleichstellung erhalten Menschen mit einem Grad der Behinderung zwischen 30 und unter 50 den gleichen Status wie Menschen mit einem GdB von 50. Sie werden schwerbehinderten Menschen auf Antrag gleich gestellt.
Mit der Gleichstellung erhalten Menschen mit einem Grad der Behinderung zwischen 30 und unter 50 den gleichen Status wie Menschen mit einem GdB von 50. Sie werden schwerbehinderten Menschen auf Antrag gleich gestellt.