Familienpflegezeit

ist das das gleiche wie Pflegezeit? ermöglicht Beschäftigen die Pflege von nahen Angehörigen bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes, Einkommensverlust durch zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu beantragen. Die Familienpflegezeit ermöglicht Beschäftigen die Pflege von nahen Angehörigen bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes, Einkommensverlust durch zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu beantragen. Der Unterschied zischen Familienpflegezeit und Pflgezeit liegt in ihrer zeitlichen Begrenzung. Die Pflegezeit kann bis zu 6 Monaten, die Familienpflegezeit bis zu 24 Monaten geltend gemacht werden.

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