Existenzsicherung, Existenzminimum
Das Existenzminimum beschreibt den Bedarf, den Menschen benötigen, um ihren grundlegenden Bedarf bestreiten zu können. Beträge die unter dem Existenzminimum liegen dürfen bei einer Insolvenz nicht angetastet werden. Das Existenzminimum wird regelmäßig neu berechnet und betrug z.B. für einen alleinstehenden Menschen im Jahr 2020 9.408 Euro im Jahr.