Begleitung im Krankenhaus
Ab dem 1. November 2022 können Menschen mit Behinderung, die bei einem Krankenhausaufenthalt durch vertraute Bezugspersonen begleitet werden, Leistungen dafür in Anspruch nehmen.
Das gibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie bekannt.
Sowohl Angehörige und Bezugspersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld als auch Mitarbeitende von Leistungserbringern der Eingliederungshilfe, die bereits im Alltag Unterstützung leisten und ins Krankenhaus begleiten, können hierfür Leistungen beanspruchen.
Die Finanzierung erfolgt entweder über die Krankenkassen oder die Träger der Eingliederungshilfe, je nachdem, wer die Begleitung übernimmt.
Mehr Informationen zu dieser auch für unsere Familien wichtigen Regelung finden Sie direkt beim G-BA unter https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1067/ oder auf der der Webseite der Lebenshilfe unter:
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.
Jürgen Pertek
Geschäftsstelle Duisburg